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NachrichtenVertrag Ärzte / Unfallversicherungsträger gem. §34 Abs. 3 SGB VIIAb 01.01.2011 gelten wesentliche Änderungen bezüglich des Vertrages Ärzte / Unfallversicherungsträger gemäß § 34 SGB VII. Sie betreffen im wesentlichen das D-Arzt-Verfahren, das H-Arzt-Verfahren und das ambulante Operieren. Sie können sich den Vertrag im genauen Wortlaut als PDF-Datei nachfolgend herunterladen: |