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NachrichtenD-Arzt NachfolgePlanungssicherheit in der D-Arzt-Nachfolge auch in der Zukunft gegeben Auswirkungen der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte auf das Durchgangsarztverfahren In unserem Rundschreiben Nr 1/2006 hatten wir auf den am 18.10.2005 von vielen unbemerkten und in Kraft getretenen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) hingewiesen, der für die Fachgruppe der Chirurgen, insbesondere aber für die D-Ärzte und ihre zukünftigen Nachfolger erhebliche Konsequenzen beinhaltete und Probleme in der Praxisnachfolge aufwarf. Wir haben uns daraufhin anlässlich einer Besprechung mit Vertretern des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften am 25. September 2006 über die Auswirkungen dieser neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie-Ärzte des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Oktober 2005 intensiv ausgetauscht Beide Seiten waren sich darin einig, dass durch die Zuweisung des neuen Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie in die Planungsgruppe der Orthopäden die Übergabe einer unfallchirurgischen Praxis an einen neuen Facharzt künftig erschwert werden könnte, wenn wegen des fehlenden Bedarfs in der Gruppe der Orthopäden keine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung mehr erteilt werden kann. Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat daraufhin gegenüber dem G-BA angeregt, nach Lösungen zu suchen, die sicherstellen, dass die Zahl der unfallchirurgischen Praxen durch die neue Planungsgruppenzuweisung nicht reduziert wird. Der G-BA hat nunmehr die Bedarfsplanungs-Richtlinien erneut geändert und am 18. Januar 2007 im Bundesanzeiger bekannt gemacht (s. Anlage 1). Unsere Einwände wurden dabei in vollem Umfang berücksichtigt: Somit kann die zu übernehmende Praxis für „diejenige Arztgruppe ausgeschrieben werden, in deren Versorgungsauftrag die Praxis überwiegend ärztliche Leistungen erbringt“. Die bedeutet konkret, dass chirurgische Arztpraxen (insbesondere mit D-Arzt-Zulassung) durch den Zulassungsausschuss nicht nur für einen Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie, sondern auch für die Übernahme durch einen (neuen) Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ausgeschrieben werden können, sofern (was in der Regel anzunehmen ist) der Versorgungsschwerpunkt in diesem Bereich liegt. Eine Gefährdung der flächendeckenden D-Arzt-Versorgung aufgrund von Regelungen der Bedarfs-Planungs-Richtlinien ist damit ausgeschlossen. Anlage1: BAnz. Nr. 63 (5.3431) vom 30.03.2007 BEKANNTMACHUNGEN Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Januar 2007 beschlossen, die Richtlinien über die Bedarfsplanung und die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte) in der Fassung vom 9. März 1993 (BAnz. Nr. 110a vom 18. Juni 1993), zuletzt geändert am 21. Februar 2006 (BAnz. S. 2541), wie folgt zu ändern: I. Nach Nummer 7 werden folgende Nummern 7a und 7b eingefügt: 7b) Im Falle der Praxisnachfolge gilt, dass die Praxis auch für Ärzte ausgeschrieben werden kann, welche ganz oder teilweise in einem Gebiet tätig sind, welches mit dem alten Gebiet übereinstimmt." II. Inkrafttreten Berlin, den 18. Januar 2007 Gemeinsamer Bundesausschuss
Anlage 2: Tragende Gründe zum Beschluss über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte Vom 18 . Januar 2007 Änderungen der Weiterbildungsordnungen erlauben unter bestimmten Voraussetzungen Fachärzten mit Gebietskompetenz und Schwerpunktkompetenz neue Bezeichnungen zu führen, deren Zuordnung zu den Arztgruppen nach Nummer 7 der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte Probleme bereiten könnte. zu Nummer 7 a: zu Nummer 7 b: Stellungnahmeverfahren gemäß § 91 Abs. 8 a SGB V Gemeinsamer Bundesausschuss |